Steuerrecht Und Streitverfahren

Wir beraten Unternehmen über nationale und internationale Steuerrechtsregelungen, auch im Hinblick auf spezifische Probleme wie beispielsweise der „Generationswechsel" im Unternehmen. Insbesondere vertreten wir die Steuerzahler in verwaltungsrechtlichen, strafrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Angelegenheiten und in allen Phasen nach einem Steuernachzahlungsbescheid und im Erhebungsverfahren.

Präventive Beratungen und Gutachten

Die Kanzlei berät ihre Klienten in allen Fragen zur direkten und indirekten Besteuerung. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Bereich der Steuermechanismen der wichtigsten außerordentlichen gesellschaftsbezogenen Vorgänge (Spaltung, Veräußerung von Betriebsteilen, Einbringung, Bildung eines gesonderten Vermögens usw.) unter Berücksichtigung der möglichen Anfechtung der Gesetzgebung zur Steuerumgehung.

Verwaltung des Vorverfahrens vor den zuständigen Behörden

Die Kanzlei berät ihre Klienten hinsichtlich der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit einer Steuerprüfung und in enger Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer, der den täglichen Kontrollen beiwohnt. Sie formuliert die Bemerkungen zum Abschlussprotokoll der Nachprüfungen. Sie unterstützt den Steuerzahler im Rahmen der einvernehmlichen Steuerfeststellung mit dem Ziel einer optimalen außergerichtlichen Beilegung, sofern dies möglich ist.

Unterstützung in Verfahren zur Anwendung der in Art. 22 des GvD. Nr. 472/1997 vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen (ital. Gesetzgebung A. d. Ü.)

Die Kanzlei übernimmt die Verteidigung bei Verfahren im Zusammenhang mit Sicherungsanträgen vonseiten der Steuerbehörden an die Vorsitzenden der Provinz-Steuerkommissionen (Commissioni Tributarie Provinciali) im Sinne des Art. 22 des GvD Nr. 472/1997 (ital. Gesetzgebung A. d. Ü.) für die Eintragung der Hypothek und den Beschluss der vorläufigen Pfändung der Güter des Steuerzahlers infolge einer Vorhaltung, eines Strafbescheids oder eines Feststellungsprotokolls.

Beistand in Streiffällen

Die Kanzlei verteidigt ihre Mandanten in allen Phasen des Streitfalls vor den Provinz- und Regional-Steuerkommissionen, von der Klageerhebung bis zum Beistand in der Verhandlung und zur Abfassung der kontextuellen Anträge auf Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Verwaltungsakte.

Beistand in Anträgen auf Aussetzung von Sachentscheidungen

Die Kanzlei leistet Hilfe bei Anträgen auf die Aussetzung des Vollzugs von Sachurteilen.

Vertretung vor dem Kassationsgerichtshof (Corte di Cassazione)

Als beim Kassationsgericht zugelassener Rechtsanwalt garantiert Luigi Ferrajoli seinen Mandanten Rechtshilfe in Verfahren vor der obersten Gerichtsbehörde.

Vertretung im Verlauf von Erhebungsverfahren

Am Rande ihrer Vertretung in Steuerrechtsstreitigkeiten garantiert die Kanzlei die Verwaltung der Probleme in Verbindung mit der Erhebungsphase, bewertet die Legitimität der Erhebungsakte und die Möglichkeit der Einsprucherhebung gegen die Vollstreckungsverfahren.