Gesellschaftsrecht Und Vertragsrecht

Die Kanzlei Ferrajoli leistet Beistand in allen Unternehmensbereichen sowohl in Form präventiver Beratungen bezüglich des ordentlichen Betriebs als auch bei der Durchführung von Rechtssachen auf dem Gebiet der Haftung, bei der Anfechtung von Beschlüssen und im Hinblick auf den Rechtsschutz in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Rahmen der routinemäßigen Unternehmensvertretung kümmert sich die Kanzlei insbesondere um die Erstellung von Verträgen auf nationaler und internationaler Ebene.

Präventive Beratungen und Gutachten

Die Kanzlei berät ihre Klienten in allen Fragen zur Gründung und Entwicklung von Kapital- und Personengesellschaften oder Einrichtungen ohne Gewinnabsichten (Stiftungen und/oder Vereinigungen) mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Erstellung von Gesellschaftsverträgen Erstellung von Gesellschaftsverträgen, die speziell auf die spezifischen Bedürfnisse unserer Klienten „zugeschnitten" sind (Gründungsakte, Statute und Gemeinschaftsvereinbarungen).

Zudem kümmert sich die Kanzlei um die strategisch-juristische Vertretung im Fall von gewöhnlichen Unternehmensproblemen oder in Konfliktsituationen zwischen Gesellschaftern, kontrollierenden bzw. kontrollierten Körperschaften und Gruppen.

Beistand im prozessualen Stadium vor den zuständigen Behörden

In allen grundsätzlichen Unternehmensbereichen übernimmt die Kanzlei die prozessuale Vertretung sowohl vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in förmlichen und/oder nicht förmlichen Schiedsverfahren: Durchführung von Rechtssachen im Bereich der Haftung der Verwaltungs- und Kontrollbehörden, Interessenkonflikte, Anfechtung von Gesellschafter- bzw. Ratsbeschlüssen, Anzeigen gemäß Art. 2409 des Codice Civile (ital. Zivilgesetzbuch), Anerkennung von Auflösungsgründen oder Kündigungsgründen, Schutz der Gesellschafter usw.

Beistand im Unternehmensvertragsrecht

Die Kanzlei unterstützt Unternehmen durch die fallspezifische Ausarbeitung typischer Unternehmensverträge wie Werkverträge, Agenturverträge, Dienstleistungsverträge, Forderungsabtretungsverträge, Kaufverträge, gemischte Verträge, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Investitionsverträge, Absichtserklärungen usw.

Besondere Aufmerksamkeit gilt zudem der Vorbereitung von außerordentlichen Geschäftsvorfällen wie Vermietung und Veräußerung eines Unternehmens, Erwerb bzw. Veräußerung von Mehrheitspaketen, Umwandlungen (Fusionen und Spaltungen).