Zoll- Und Verbrauchsteuerrecht

Besondere Fähigkeiten hat die Kanzlei im Bereich des Zollwesens und der Verbrauchsteuern entwickelt. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den hohen Mehrwert der Waren hinweisen, die unter den Anwendungsbereich der EG-weit harmonisierten Verbrauchsteuern fallen. In Zollfragen bietet die Kanzlei Gutachten über die Einrichtungen und Geschäfte des internationalen Handels und übernimmt auch die Verteidigung in diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten.

Die Kanzlei verfügt über eine spezifische Kenntnis hinsichtlich der Feststellung des anzuwendenden Zollverfahrenscodes, abhängig von der Art, des Ursprungs und des Zollwertes der Ware (beispielsweise Feststellung der Kriterien für den Einschluss der Lizenzgebühren in den Warenwert), und der vermutlichen Einfuhr von Waren auf italienischem Staatsgebiet und ihrer Überführung in den freien Verkehr.

 

Die Kanzlei bietet ihren Mandanten folgende Leistungen:

  • Beistand im Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der Feststellung;

 

  • Beratung über die verbindlichen Zolltarifauskünfte und die korrekte zolltarifliche Einstufung der Waren;

 

  • Unterstützung beim Ergebnis der Überprüfung und Abfassung der Klagebeantwortung auf die Abschlussprotokolle der zollamtlichen Ermittlungen;

 

  • Beratung und Beistand in Verbindung mit der Anwendung der Zölle und Verbrauchsteuern;

 

  • Klärung von Streitfällen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren, auch unter dem strafrechtlichen Aspekt, falls unser Klient wegen Schmuggel angeklagt wird;

 

  • Gutachten über die internationalen Handelsorganisationen und -geschäfte.