MASSNAHMEN ZUR KONSOLIDIERUNG DER UNTERNEHMENSSITUATION

Die Kanzlei bietet Unternehmen Rechtsberatung für die Planung und Umsetzung von Umstrukturierungen, auch im Hinblick auf die Vermietung oder Veräußerung von Betriebsteilen bzw. Betrieben im Rahmen eines Vergleichsvorschlags. Darüber hinaus unterstützt die Kanzlei ihre Mandanten in allen Phasen des Vergleichsverfahrens, von der Vorbereitung der Vergleichsanmeldung, des Vergleichsvorschlags und des Vergleichsplans bis zur Verwaltung des kontradiktorischen Verfahrens mit den Insolvenzverwaltern und der Umsetzungsphase nach dem gerichtlichen Bestätigungsverfahren.

Die Kanzlei besitzt die erforderlichen Kompetenzen für die Umsetzung der möglichen Verfahren im Rahmen eines Vergleichsvorschlags wie beispielsweise:

  • Vermietung des Unternehmens mit Einräumung einer Kaufoption;
  • Fusion, Spaltung, Gesellschaftsumwandlung;
  • Einbringung des Betriebs in eine NewCo;
  • Gründung von Trusts oder Gesellschaftsvermögen für bestimmte Zwecke mit dem Ziel der Liquidation.

 

Die Kanzlei begleitet das Unternehmen anschließend in allen vorgesehenen Phasen der verschiedenen insolvenzrechtlich geregelten Vergleichsverfahren und zwar:

 

  • Vergleichsverfahren tout court: Der Zugang zum Vergleichsverfahren bietet dem in Schwierigkeiten geratenen Unternehmer den Vorteil, dass der unkontrollierte Einzelzugriff vonseiten bevorrechtigter Gläubiger unterbunden wird, die Geschäftsbeziehungen zu dritten Vertragsparteien aufgrund des Vorabzugs der diesbezüglichen Kredite aufrecht erhalten bleiben und die rechtmäßigen Handlungen des Schuldners im Rahmen des Vergleichsverfahrens von der Anfechtung ausgenommen sind.
  • Vergleichsverfahren unter Vorbehalt (Concordato preventivo in bianco): Diese Art des Vergleichs räumt dem Schuldner eine gewisse Frist ein, um einerseits den Plan vorzubereiten und die Richtigkeit der Unternehmensdaten sowie die Durchführbarkeit des Planes durch den Experten überprüfen zu lassen und andererseits Vereinbarungen mit den Gläubigern zu treffen, die die Unternehmenssanierung erleichtern sollen. Dieses Verfahren bietet zudem den Vorteil, dass es den Unternehmer bereits ab der Stellung des Vergleichsantrags vor individuellen Eintreibungsverfahren schützt, die von seinen Gläubigern vorgebracht werden, und er seine Unternehmenstätigkeit in der durch den Richter festgelegten Frist zwischen der Eintragung des Antrags und der Vorlage des Planes und des Vorschlags fortführen kann;
  • Vergleich bei Fortführung des Betriebes: Diese Möglichkeit beschränkt sich auf die Fälle, in denen die Weiterführung der Unternehmenstätigkeit objektiv gegeben ist. Dieses Verfahren bietet dem Unternehmer in Schwierigkeiten zahlreiche Vergünstigungen mit dem Ziel, die grundlegende Voraussetzung, d. h. die „Unternehmensfortführung", zu gewährleisten und die Sanierung der Schulden gerade aufgrund der dadurch bedingten Liquidität zu ermöglichen.