INSTRUMENTE DES VERMÖGENSSCHUTZES 

Ein spezieller Fachbereich der Kanzlei ist der Vermögensschutz unter Einsatz der geeigneten Instrumente wie Vermögensfonds, Trusts, Zweckbestimmungen gemäß Art. 2645-ter des ital. Zivilgesetzbuches (Codice Civile) oder Gesellschaftsvermögen für einen bestimmten Zweck. Wir beraten unsere Klienten sowohl in der Begründungsphase, wobei insbesondere die jeweiligen steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, als auch im Hinblick auf eventuelle spätere Streitfälle.

 

Aufgrund ihrer profunden Kenntnis der Anwendungs- und Auslegungspraxis auf dem Gebiet des Vermögensschutzes ist die Kanzlei in der Lage, ihren Klienten rechtliche und steuerliche Beratungen zu den folgenden Instrumenten zu bieten:

Die Begründung eines Vermögensfonds (Art. 167 ff. des ital. Zivilgesetzbuches) eignet sich zum Schutz des Familienvermögens vor der Verwendung für Kredite außerhalb der Familienbedürfnisse und erweist sich insbesondere dann als nützlich, wenn ein Ehegatte eine unternehmerische oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Wir unterstützen Ehepaare, die ein Familienvermögen begründen möchten; hierbei arbeiten wir mit erstrangigen Notariatskanzleien zusammen, die für die Gültigkeit des Vermögensfonds und die vollkommene Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der Klienten bürgen.

 Als extrem vielseitiges Instrument schützt ein Trust (ital. Gesetz Nr. 364 vom 16. Oktober 1989) die Vermögenswerte vor sehr unterschiedlichsten Gefährdungen sowohl im familiären als auch im unternehmerischen und gesellschaftlichen Bereich. Diese Struktur bietet sich im Fall einer persönlichen Trennung von Ehepartnern an, im Hinblick auf die Einhaltung ihrer jeweiligen Verpflichtungen oder für die Nachlassplanung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Weiterhin werden Trusts bei der Auflösung von Unternehmen oder bei Konkursverfahren genutzt, beispielsweise zum Schutz der Schuldner im Rahmen eines insolvenzrechtlich geregelten Vergleichsverfahrens.

Zweckbestimmungen für die Verwirklichung schutzwürdiger Interessen (Art. 2645-ter des ital. Zivilgesetzbuches): Ähnliche und sogar weiterführende Ziele im Vergleich zu einem Trust sind mithilfe von Zweckbestimmungen nach Art. 2645-ter des Codice Civile möglich. Diesbezüglich möchten wir auf ihre mögliche Nutzung zum Schutz des Vermögens sogenannter „De-facto-Familien" und im Zusammenhang mit einvernehmlichen Lösungen bei Unternehmenskrisen hinweisen.

Gesellschaftsvermögen für einen bestimmten Zweck (Art. 2447-bis ff. des ital. Zivilgesetzbuches): Im Gesellschaftsbereich stellen Zweckvermögen nützliche Instrumente zur Bildung von Vermögensmassen dar, die ausschließlich für Kredite im Zusammenhang mit den eingegangenen Verpflichtungen für die Verwirklichung eines bestimmten Geschäfts belastbar sind und hierdurch einerseits die Tätigkeit schützen, für die das Zweckvermögen bestimmt ist (gewöhnlich in der Start-up-Phase), und anderseits auch den Restbetrag des Gesamtvermögens der Gesellschaft.