DEVISENRECHT UND GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG

Die Kanzlei kümmert sich spezifisch um devisenrechtliche Angelegenheiten und bietet Beratungen über das Geldwäschegesetz und grenzüberschreitende Kapitalbewegungen; sie vertritt ihre Klienten in Streitverfahren vor den Aufsichtsbehörden (Banca d'Italia, Consob, Wirtschafts- und Finanzministerium, Staatsbuchhaltungen).

Ein weiteres Arbeitsgebiet der Kanzlei, das gleichzeitig unter den Themenbereich des Steuerrechts fällt, ist die allgemeine Gesetzgebung für den Bankensektor und für Finanzmittler.

Die Kanzlei Ferrajoli bietet ihren Klienten folgende Dienstleistungen:

  • Vorbereitung der Klagebeantwortungen im Fall von Verstößen gegen die Vorschrift 231/2001 (über die administrative Haftung von juristischen Personen, it. Gesetzgebung, A. d. Ü.) und Übernahme des Verwaltungsverfahrens vor den zuständigen Staatsbuchhaltungen;
  • Beratungen für Experten und sonstige Subjekte, die gemäß Vorschrift 231/2001 zur sog. „aktiven Mitarbeit" bei obligatorischen Maßnahmen (Sorgfaltspflicht – Kommunikation – Meldung verdächtiger Transaktionen) verpflichtet sind;
  • Ausarbeitung effizienter Organisationsmodelle zur Freistellung des Unternehmens von seiner administrativ-strafrechtlichen Haftung gemäß Gesetz Nr. 231/01;
  • Rechtshilfe in Strafsachen sowohl für Privatpersonen als auch Verwaltungsbehörden bei Verfahren im Zusammenhang mit der Anfechtung der im Geldwäschegesetz vorgesehenen sog. „Reati ostacolo zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten.
  • Rechtshilfe und verfahrenstechnische Beratung über Kapitalbewegungen, Abfassung des RW-Vordrucks und Gültigkeit des Steuerschutzschildes;

präventive Beratung über die Möglichkeiten des rechtmäßigen Besitzes von Kapitalvermögen, beweglichen bzw. unbeweglichen Gütern und Unternehmen im Ausland.